Fördermittel im Qualitätsmanagement


Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt Fördermittel für die Beratung im Qualitätsmanagement bereit. Das Förderprogramm trägt den Namen "Förderung unternehmerischen Know-hows" und wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert. Nach aktueller Mitteilung gilt es ein paar Dinge zu beachten, die wir u.a. für Sie hier zusammengefasst haben. 

Zu verschiedenen Zeitpunkten kann im Rahmen eines Qualitätsmanagement-Systems Beratung notwendig und sinnvoll sein. In der Regel ist das beim Aufbau der Fall. Aber auch bei bestehenden QM-Systemen ist eine Beratung sinnvoll, wenn zum Beispiel ein Personalwechsel in der Zuständigkeit für das Managementsystem vorgenommen wird. Sehr oft ist dies mit einer Umstrukturierung des QM-Systems verbunden. Diese Beratungsleistung wird gefördert. Die Kosten für die Zertifizierung sind nicht zuschussfähig.
 

Wie funktioniert die Förderung?


Im Grunde ist es recht einfach. Sie können sogar via Online-Portal BAFA den Antrag stellen. Beachten Sie bitte, dass Berater nicht als Antragsteller in Erscheinung treten können. Der Antrag muss vom Unternehmen selbst gestellt werden. Sobald Sie vom BAFA das Schreiben zur Aussichtstellung erhalten, geht daraus der Beginn der Maßnahme deutlich hervor. In der Vergangenheit war dies wohl nicht eindeutig formuliert, aber das BAFA gelobt hier inzwischen Besserung. Tipp: Legen Sie beim Antrag das Angebot Ihres Beraters vor, so dass Kosten ersichtlich werden.

Legen Sie nach erfolgter Beratung folgende Nachweise vor:

  • Bericht über Beratungsleistung
  • Inhaltsverzeichnis des QM-Handbuchs
  • Auszüge aus der Dokumentation (z.B. Organigramm, Erklärung der Inkraftsetzung des QM-Systems oder weitere aussagekräftige und individuelle Dokumente)
  • Rechnung des Beraters

Gewährte Förderung

Die Höhe der Förderung ist unterschiedlich je nach Region und je nachdem, ob das geförderte Unternehmen ein Jung- oder Bestandsunternehmen (ab 3. Jahr nach Gründung) ist. Der Fördersatz liegt zwischen 50 % und 80 % bzw. zwischen 1.500 € und 3.200 €. 

Unternehmensart Bemessungs­grundlage Region Fördersatz maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 3.200 Euro
Region Lüneburg 60 % 2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 % 2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) 80 % 2.400 Euro
Region Lüneburg 60 % 1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 % 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro alle Standorte 90 % 2.700 Euro


Bestandsunternehmen können maximal 5 Beratungstage (à 8 Stunden) ansetzen. Genaue Informationen erhalten Sie im "Merkblatt Beratung und Beratungsbericht". Damit Sie nicht zu lange auf Zuschüsse warten müssen, beachten Sie bitte die Angaben des "Merkblattes zur Zahlung und dem Zahlungsnachweis". Zum 02.04.2019 wurde die Rahmenrichtlinie für Neuanträge geändert. Demnach muss der Antragsteller die gesamten Beratungskosten überwiesen haben und einen Nachweis darüber erbringen (siehe Bundesanzeiger BAnz AT 01.04.2019 B2, Punkt 1a). Wer vor dem 02.04.2019 seinen Antrag gestellt hat, ist laut Mitteilung des Referats 413 – Beratungsförderung – der BAFA nicht von dieser Änderung betroffen.


Bericht über Beratung

Berichte müssen Sie nicht selbst schreiben – das gehört zur Beraterleistung. Somit trägt Ihr Berater zum Gelingen der Förderung bei. In Förderfällen unserer Kunden haben wir die Berichte nach einem internen oder Delta-Audits bzw. Beratung geschrieben und zur Verfügung gestellt. Aus diesem Bericht muss hervorgehen:

  • Situation des Unternehmens (warum Förderung?)
  • Analyse der Situation
  • Handlungsempfehlungen aufgrund der Analyse


Welchen Berater sollen Sie nehmen?

Kurze Antwort: einen seriösen. Das BAFA gibt Hinweise für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zur Beraterauswahl in folgender PDF-Datei. Bei der BAFA registrierte Berater müssen dort ihr Handbuch hinterlegen und eine Selbstauskunft erteilen. Florian Erhardt BAFA Berater ID: 182716.


Corona: Fördermittel für KMU ohne Eigenanteil

"Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000,00 Euro für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen". Zitat der Meldung "Unternehmensberatung in Zeiten von Corona" des Bundesamtes für Wirtschaftsförderung und Ausfuhrkontrolle. So lautete die Meldung vom 3. April 2020.


Unternehmerisches Know-how

Der Förderungsgegenstand lehnt sich an das bestehende Programm zur Förderung des unternehmerischen Know-hows an. Sie können also Beratung und Fördermittel beanspruchen:

  • für die Einführung/Aufbau eines QM-Systems
  • bei bestehenden QM-Systemen
  • nach abgelehnter Zertifizierung (Zertifikat nicht erteilt)
  • nach Wechsel im Zuständigkeitsbereich für Qualitätsmanagement (Personalwechsel; QMB, Qualitätsmanager, Geschäftsführung)

Das Programm wendet sich ausdrücklich an Unternehmen, die bereits bestehen – also keine Gründungsunternehmen sind. Das Merkblatt der BAFA informiert Sie über weitere Details (PDF-Download).


4.000 € ohne Eigenanteil

Das bestehende Programm hat bisher die Beratung bezuschusst. Unternehmen mussten einen großen Anteil selbst finanzieren. Nunmehr können kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von Corona betroffen sind, Beratung im Wert von 4.000 € beanspruchen, ohne einen Eigenanteil leisten zu müssen. Den Antrag können Sie hier stellen https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung.


QM-Beratung in der Krise? – Ja!

Kleine und mittlere Unternehmen, die von den Einschränkungen bezüglich Corona betroffen sind, haben Anspruch auf diese Fördermittel. Sie glauben, dass Sie was besseres zu tun haben als am QM-System zu arbeiten? Das kann sein. Denken Sie an das „Danach“:

  • Marktvorteile für zertifizierte Unternehmen
  • Effiziente und effektive Prozesse sorgen für reibungslose Abläufe
  • Potentiale nutzen: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jetzt einbinden

Zeigen Sie Ihren Kunden, dass Sie wissen wie Weiterentwicklung geht. Bleiben Sie nicht stehen.

Büro für

Arbeitssicherheit & Brandschutz
Florian Erhardt

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Sicherheits- und Gesundheits-
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