Neues Lieferkettengesetz. Das müssen Unternehmen 2023 ändern
Ab Januar müssen deutsche Unternehmen ihre Lieferketten strenger überwachen: Dann gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Im Mai wird die EU mit deutlich strengeren Regeln nachziehen. Deutschland wird dann wohl erneut nachschärfen müssen.
Fast alle Unternehmen beziehen Vorprodukte. Nicht immer stammen diese aus ethisch einwandfreien Quellen, sondern werden gewonnen durch Kinderarbeit, ökologischen Raubbau oder Sanktionsumgehungen. Um das zu verhindern, fordern die EU und die USA seit Jahren strengere Standards. Schon jetzt gibt es diverse Lieferkettengesetze - sei es der "Forced Labor Ban" in den USA oder die "EU and US anti-greenwashing legislation".
Die Debatte dürfte dieses Jahr richtig Fahrt aufnehmen. Denn sowohl Deutschland als auch die EU legen neue Gesetze auf, die viele Unternehmen zum Handeln zwingen werden. Worum es geht, was in den Gesetzen steht und was Unternehmen nun tun müssen:
Welche Gesetze kommen?
Konkret geht es um das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und das europäische Lieferkettengesetz. Für Letzteres gibt es bisher nur einen Entwurf mit dem sperrigen Namen "Corporate Sustainability Due Diligence Directive" (CSDDD). Beide werden Schritt für Schritt umgesetzt.
Das neue deutsche Lieferkettengesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitenden. Der europäische Entwurf wird voraussichtlich im Mai 2023 verabschiedet. Die Mitgliedsstaaten haben danach zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in ein eigenes nationales Gesetz umzuwandeln. Da die Regeln voraussichtlich deutlich strenger sein werden als das deutsche Gesetz, wird Deutschland wohl nachschärfen müssen.
Was steht im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz?
Größere Unternehmen mit Sitz in Deutschland müssen ab dem 1. Januar bestimmte Sorgfaltspflichten einhalten. Darunter fallen zum Beispiel:
• Die Einrichtung eines Risikomanagements, um die Risiken durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern.
• Die Identifizierung dieser Risiken muss entlang der gesamten Lieferketten erfolgen. Es reicht also nicht mehr, die direkten Zulieferer zu scannen. Auch deren Zulieferer müssen begutachtet werden.
• Ein Katalog mit elf international anerkannten Menschenrechten, gegen die Unternehmen nicht länger verstoßen dürfen. Dazu zählen zum Beispiel die Verbote von Kinderarbeit, Sklaverei und Zwangsarbeit. Der Arbeits- und Gesundheitsschutz darf nicht missachtet werden und es müssen angemessene Löhne gezahlt werden.
Ab 2024 greift das Gesetz bereits ab 1000 inländischen Mitarbeitenden. Überwacht werden die Regeln von der neu geschaffenen "Borna" - einer Außenstelle des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle. Verstoßen Unternehmen gegen diese Regeln, können Bußgelder verhängt werden. Diese können bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes betragen. Außerdem können Unternehmen von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden.
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